Die Digitalisierung deiner Aktien ist freiwillig.
Wenn du keine Digitalsierung deiner Aktien wünschst, ändert sich nichts an deinen Rechten und Pflichten als Eigentümer*in. Der Aktienverkauf findet dann weiterhin schriftlich via Kaufvertrag und Zession (= Vollzug der Aktienübertragung) statt.