Einnahmen aus einer Crowdfunding-Kampagne werden in der Schweiz und in Österreich steuerlich gleich behandelt wie sonstige Erträge:
- Der Verkauf von Produkten, Werken oder Dienstleistungen ist als steuerlich relevanter Ertrag zu erfassen und unterliegt bei Mehrwertsteuerpflichtigen* den Regelungen der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer).
- Die Plattform-Gebühr ist als steuerlich relevanter Aufwand zu erfassen und unterliegt bei Mehrwertsteuerpflichtigen* den Regelungen der Mehrwertsteuer (Vorsteuer).
- Spenden, die ohne Erwartung einer Gegenleistung getätigt werden, sind nicht mehrwertsteuerbar (eine symbolisches Dankeschön kann trotzdem erfolgen).
- Inwiefern die Gelder der Schenkungs-, der Einkommens- bzw. der Gewinnsteuer (Schweiz) resp. der Einkommens- bzw. der Körperschaftssteuer (Österreich) unterliegen ist individuell geregelt und hängt vom genauen Sachverhalt ab; es sind ggf. Freigrenzen und Steuerbefreiungstatbestände zu beachten.
*Mehrwertsteuerpflichtig wird man in der Schweiz ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 resp. 150'000 für Sport- oder Kulturvereine. In Österreich ist man bis zu einem Jahresumsatz von EUR 35'000 als sog. Kleinunternehmer*in umsatzsteuerbefreit. Für gemeinnützige Institutionen sind ggf. weitere Begünstigungen in der Umsatzsteuer anwendbar.
Das heisst, dass es durchaus möglich ist, dass ein Teil des Ertrages aus einer Kampagne steuerpflichtig ist, während ein anderer Teil dies nicht ist.
Für weiterführende Informationen und eine detaillierte Abklärung der steuerlichen Folgen deiner Kampagne solltest du dich an deine*n Steuerberater*in wenden, da wir selbst keine entsprechende Dienstleistung erbringen können. Das gilt insbesondere auch für Projektinitiant*innen mit Sitz ausserhalb der Schweiz und Österreich.
Bei Fragen seitens der Unterstützer*innen zur steuerlichen Absetzbarkeit siehe: Kann ich meine Unterstützung bei den Steuern abziehen?